Interesse an der Unterstützung und Förderung der Ziele des Vereins
Stimme zu, das Mitgliedsformular auszufüllen und den Mitgliedsbeitrag gemäß der Entscheidung des Vorstandes zu bezahlen.
Die Kammer entscheidet, ob der Antrag genehmigt wird.

 

Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft kann durch Austritt, Tod durch natürliche Personen oder Verfall von juristischen Personen und Vereinigungen beendet werden.

Der Rücktritt erfolgt durch eine schriftliche Willenserklärung an den Vorstand.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es dem Ruf des Vereins schadet, keine jährlichen Beiträge zahlt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Der endgültige Ausschluss wurde von der Generalversammlung beschlossen.